Behandlungsschwerpunkte
Ergotherapiepraxis Sabine Schmidts
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Die ergotherapeutische Behandlung gehört zu den Heilmittelverordnungen und wird vom Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Chirurg oder Orthopäde) verordnet. Die Behandlung findet als Einzel- oder Gruppenbehandlung statt. Auch die Verordnung von Hausbesuchen ist möglich. Zu den einzelnen Verordnungen zählen: sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45 Min.) motorisch-funktionelle Behandlung     (30 Min.) psychisch- funktionelle Behandlung     (60 Min.) Hirnleistungstraining     (30 Min.)